Gemäß Arbeitsstättenverordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten und sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft zur Verfügung zu stellen. Vielfach ist eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, um diese Bedingung zu erfüllen. Diese muss jedoch jederzeit funktionsfähig sein, was durch eine selbsttätige Warneinrichtung bei Störungen gewährleistet ist. Des Weiteren sind Ablagerungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen, zu beseitigen. Zugerscheinungen im Aufenthaltsbereich sind ebenfalls zu vermeiden.
Im Arbeitsschutzgesetz vom 21.08.1996 wurde der Begriff „Stand der Technik“ in den Gesetzestext übernommen. Die VDI-Richtlinie 6022, in der jeweils gültigen Fassung, spiegelt den Stand der Technik wider und erhält somit Rechtscharakter. Die Verantwortung für deren Umsetzung liegt bei der Unternehmensleitung, beziehungsweise dem Betreiber (Betreiberpflicht).
Unsere verantwortlichen Mitarbeiter sind nach VDI 6022 geschult. Dadurch können wir Ihnen Hygieneerstinspektionen, wiederkehrende Hygieneinspektionen sowie Hygienekontrollen anbieten. Entscheidend für die mikrobiologische Bewertung der Zuluftqualität sind Luftkeimmessungen im Zuluftstrom, die mit den Werten der Messung in der Außenluft (Referenzmessung) verglichen werden. Die Mitarbeiter sind in der Durchführung der Luftkeimmessungen ebenfalls geschult und verfügen über die Kompetenz, die Ergebnisse richtig zu analysieren.