Leistungen Gutachten & Inspektion von RLT-Anlagen
RLT-Anlagen
Ob in Industrie, Gastronomie, Krankenhäusern oder Bürokomplexen – ohne gute Luft ist weder ein angenehmer Aufenthalt, noch erfolgreiches Arbeiten möglich. Wo mit freier Lüftung kein bzw. nur unzureichender Luftwechsel möglich ist oder weitere spezielle Anforderungen an die Raumluft gestellt werden, kommen daher Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) zum Einsatz. Diese obliegen jedoch einigen Gesetzen, Verordnungen, DGUV Vorschriften sowie technischen Regeln. Lassen Sie durch unsere Techniker, Sachverständige und Ingenieure ihre RLT-Anlagen einen Bestandscheck durchlaufen.
Einige unserer Sachverständigenleistungen werden durch unsere Schwesterfirma H.U.I. GmbH / HRB: 739438 AmtsG. Mannheim (Gutachterbüro für technische Gebäudeausrüstung) ausgeführt.
Kontaktieren Sie unsEnergetische Inspektion von Klimaanlagen
(§74-78 GEG)
Um die langfristige Funktion und Sicherheit von Klimaanlagen zu garantieren, ist eine wiederkehrende Inspektion alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft in Gebäuden installierte Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt. Zudem müssen Klimageräte nach der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeüberträger, Ventilatoren sowie Kältemaschinen erneut begutachtet werden.
Unser praxiserfahrenes Expertenteam garantiert die einwandfreie energetische Inspektion für Lüftungsanlagen nach dem Gebäudeenergiegesetz. Wir versprechen die Sicherheit und Effizienz Ihres Betriebs.
Hygieneinspektion von
RLT-Anlagen
(VDI 6022 / DIN EN 15780)
Im Arbeitsschutzgesetz vom 21.08.1996 wurde der Begriff „Stand der Technik“ in den Gesetzestext übernommen. Die VDI-Richtlinie 6022, in der jeweils gültigen Fassung, spiegelt den Stand der Technik wider und erhält somit Rechtscharakter. Die Verantwortung für deren Umsetzung liegt bei der Unternehmensleitung, beziehungsweise dem Betreiber (Betreiberpflicht).
Unsere verantwortlichen Mitarbeiter sind nach VDI 6022 Kat. A geschult. Dadurch können wir Ihnen Hygieneerstinspektionen, wiederkehrende Hygieneinspektionen sowie Hygienekontrollen anbieten. Entscheidend für die mikrobiologische Bewertung der Zuluft Qualität sind Luftkeimmessungen im Zuluftstrom, die mit den Werten der Messung in der Außenluft (Referenzmessung) verglichen werden. Die Mitarbeiter sind in der Durchführung der Luftkeimmessungen ebenfalls geschult und verfügen über die Kompetenz, die Ergebnisse richtig zu analysieren.
Wir bieten nicht nur Hygieneinspektionen nach VDI 6022, sondern auch Vollständigkeits- und Funktionsprüfungen nach DIN EN 12599.
Gefährdungsbeurteilungen von RLT-Anlagen und Prozessabluft
(ASR/BetrSichV/DGUV)
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz § 5) erforderlich sind. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Die Funktions- und Wirksamkeitsprüfungen sind gemäß BetrSichV, GefstoffV und der DGUV-Regel 109-002 regelmäßig – mindestens jährlich zu wiederholen.
Bestands-Check
Wichtig ist, dass Ihre technischen Anlagen regelmäßig überprüft werden. Dazu dienen in erster Linie die Wartungen und Inspektionen.
In regelmäßigen Intervallen ist jedoch eine grundlegende Überprüfung erforderlich, um zu prüfen, ob Ihre Anlagen noch den betrieblichen Anforderungen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Unser Bestandscheck beinhaltet, ob Ihre Anlagen:
- einschlägigen Richtlinien noch genügen
- den gesetzlichen Vorgaben noch entsprechen
- mit den betrieblichen Anforderungen konform gehen
- ausreichend energetisch und wirtschaftlich arbeiten
- den bestehenden Anforderungen entsprechen
Nach der Bestandsaufnahme erstellen wir Ihnen einen ausführlichen Bericht über den Zustand Ihrer Anlagen und, falls erforderlich, erstellen wir Ihnen ein Sanierungskonzept.
Gerne begleiten und beraten wir Sie während der Durchführung der Maßnahmen.
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